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Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung
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Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung
Die Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung
Wird der technische Maßnahmenwert für den Parameter Legionella spec. erreicht,
(z.Zt. 100KBE/100ml) muss nach § 51 der
Trinkwasserverordnung eine Risikoabschätzung/
Gefährdungsanalyse für die gesamte
Trinkwasserinstallation erstellt werden.
Dazu ist der Betreiber ( ehemals Unternehmer oder sonstige
Inhaber) einer Trinkwasserinstallation
gesetzlich verpflichtet.
Die Gefährdungsanalyse erstelle
ich in Anlehnung an das VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
und den Empfehlungen des
Umweltbundesamtes.
Sie erhalten vorab eine Kostenschätzung / ein Angebot über die zu erwartenden Kosten.
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