Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung

Die Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung


Wird der technische Maßnahmenwert für den Parameter Legionella spec. erreicht,

(z.Zt. 100KBE/100ml) muss nach § 51 der

Trinkwasserverordnung eine Risikoabschätzung/

Gefährdungsanalyse für die gesamte

Trinkwasserinstallation erstellt werden.

Dazu ist der Betreiber ( ehemals Unternehmer oder sonstige

Inhaber) einer Trinkwasserinstallation

gesetzlich verpflichtet.

Die Gefährdungsanalyse erstelle

ich in Anlehnung an das VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 und den Empfehlungen des

Umweltbundesamtes.


Sie erhalten vorab eine Kostenschätzung / ein Angebot über die zu erwartenden Kosten.

 

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